Mängel
Unter Einhaltung unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) und bei sachgemäßer Handhabung und bestimmungsgemäßem Gebrauch, übernehmen wir die Beseitigung von Schäden an Produkten von CanoCar Systembau, die nachweislich auf Material- und/oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Dies kann nach unserem Ermessen durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Teile innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, falls nötig auch mehrfach.
Für Schäden, die durch natürliche Abnutzung oder besondere atmosphärische Einflüsse entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Wartung und Pflege oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht werden. Unsere Garantie umfasst keine Mangelfolgeschäden, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die Mängel und deren Behebung am verkauften Produkt.
Für Tore, Antriebe, Einbau- und Zubehörteile, die von CanoCar Systembau als Fremdprodukte verbaut wurden, gelten separate Bedingungen. Diese können unter Angabe der entsprechenden Auftragsnummer kostenlos angefordert werden.
Mängeln
Sollte sich eine Beanstandung nachträglich als unberechtigt erweisen, werden wir die uns dadurch entstandenen Kosten, insbesondere für Arbeits-, Material- und Fahrtkosten, in Rechnung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.